Häufig gestellte Fragen zur Fahrlehrer-Ausbildung und -Akademie in Österreich
Auf dieser Seite haben wir die Fragen zusammen gestellt, die uns von Kunden und Interessenten gestellt wurden. Wenn Sie weitere Fragen haben, so bitten wir Sie, uns diese im Kontaktformular zu senden. Wir kümmern uns um die umgehende Beantwortung Ihrer Anfragen.
Wenn man bei Ihnen einen Intensivkurs für eine Fahrlehrer-Ausbildung belegt und in Deutschland wohnt, mit welchen Schwierigkeiten ist zu rechnen, wenn der Beruf in Deutschland ausgeübt werden soll?
Es ist mit keinen Schwierigkeiten zu rechnen, da das Personal unserer Fahrlehrerakademie alle Bereiche, die für Sie als Fahrlehrer-Absolvent notwendig sind, sicher und professionell vorbereitet. Einen eventuell notwendigen Anpassungslehrgang können Sie ebenfalls direkt über die Fahrlehrer-Akademie in Österreich buchen, welcher in einer deutschen Fahrlehrer-Ausbildungsstätte durchgeführt wird. Sie bekommen nach erfolgter und bestandener Prüfung alle Unterlagen, die für die Umschreibung in einen deutschen Fahrlehrerschein notwendig sind, zugestellt.
Wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: es ist selbstverständlich, notwendig, dass vom zukünftigen Fahrlehrer alle notwendigen Voraussetzungen zur Zulassung zur Fahrlehrer-Prüfung vorgelegt werden. Die notwendigen Voraussetzungen im Detail finden Sie hier.
Wird die theoretische Ausbildung, die ich in Deutschland über 5 Monate bereits absolviert habe in Österreich anerkannt?
Nein, wenn Sie in Deutschland bereits an einer Fahrlehrer-Akademie Unterricht besucht haben, so wird dieser in Österreich nicht anerkannt. Der Grund liegt in der jeweils landesrechtlich unterschiedlichen Ausbildung. Die Prüfung in AT hat nach österreichischem Recht zu erfolgen und beinhaltet Fragen zur österreichischen Straßenverkehrsordnung, so dass die Nicht-Anerkennung auf der Hand liegt.
Was ist der schnellste Weg, um bei Ihnen den EU-Fahrlehrerschein in Österreich zu erwerben?
Bevor Sie bei uns den Fahrlehrer-Kurs besuchen, sollten Ihre kompletten Unterlagen (siehe Voraussetzungen zur Fahrlehrer-Ausbildung in Österreich) bereits vorliegen, so dass diese von unserer Fahrlehrer-Akademie kontrolliert werden können. Auch eine behördliche Prüfung der Eignung zum Erwerb der österreichischen Fahrlehrererlaubnis sollte stattgefunden haben. Grund dafür ist, dass es sonst möglich wäre, dass eine Person den Kurs besucht und im Verlauf des Kurses einen negativen Bescheid seitens der österreichischen Erlaubnisbehörde bekommt. Dies wäre für Sie und uns nicht wünschenswert. Angemessen ist demnach eine Vorlaufzeit von circa 2 Monaten.
Funktioniert bei der Ausbildung zum Fahrlehrer in Österreich auch die Kostenübernahme durch Dritte im Rahmen der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, z.B. durch die Berufsgenossenschaft oder der Agentur für Arbeit?
Bei der Bezahlung durch Dritte gibt es grundsätzlich keine Probleme, da unsere Fahrlehrerakademie ein anerkannter Bildungsträger ist. Der Fahrlehrer-Absolvent, der gefördert wird, sollte sich aber darüber bewusst sein, dass die Ausbildungskosten teilweise vor-finanziert werden müssen, da die Kostenübernahme durch die staatlichen Geldgeber im schlechtesten Fall erst nach Beendigung des Kurses stattfindet. Bei der Beantragung von Kostenübernahmen können wir Ihnen behilflich sein. Die Formalitäten müssen Sie allerdings selbst erledigen.
Was ist vor der Umschreibung des AT-Fahrlehrerscheins in einen DE-Fahrlehrerschein zu beachten?
Es ist möglich, dass ein sogenannter Anpassungslehrgang absolviert werden muss, bevor die österreichische Fahrlehrererlaubnis in eine deutsche umgeschrieben wird. Dieser Lehrgang wird von manchen deutschen Erlaubnisbehörden gefordert. Im Rahmen der Ausbildung zum Fahrlehrer in Österreich kann bereits geklärt werden, ob ein solcher Anpassungslehrgang auch tatsächlich notwendig wird. Im positiven Fall kann der Kurs bereits während Ihrer Ausbildung zum Fahrlehrer in Österreich nach deutschem Recht absolviert werden. Der Vorteil der Zeitersparnis von 2 Monaten ist hier offensichtlich. Ebenso liegen beim Anpassungslehrgang über Zukunft Fahrschule die Höhe der Kosten circa 1000 - 3000 Euro niedriger (Inhalte nach deutschem Recht).
Ein weiterer wichtiger Faktor, den deutsche Erlaubnisbehörden bei der Umschreibung in Erwägung ziehen soll im Folgenden genannt werden:
Es ist möglich, dass bei der Umschreibung eines EU-Fahrlehrerscheins aus dem Mitgliedstaat Österreich seitens der deutschen Erlaubnisbehörden Probleme auftreten. Und zwar in dem Fall, dass nicht alle, für den Erwerb der Fahrlehrererlaubnis in Deutschland notwendigen Führerscheinklassen vom Fahrlehrer erworben sein. Die Lösung dieses Problems ist einfach über unsere Fahrlehrerausbildungsstätte in Österreich zu gestalten. Dort können Sie die noch fehlenden, aber unter Umständen geforderten Fahrerlaubnisklassen A, C oder E erwerben.
Im besten Fall ist der Erwerb der zur Umschreibung geforderten Führerscheinklassen parallel zur Fahrlehrer-Ausbildung in Österreich möglich. Hierzu müssen Sie aber wissen, dass der Lern- und
Zeitaufwand für Sie als Schüler noch einmal merklich steigt.
Die Umschreibung in Deutschland ist dann aber kein Problem mehr.
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